Du möchtest bei uns Mitglied werden?

Wir haben verschiedene Mitgliedschaftsmodelle, die allen Altersstufen und Umständen gerecht werden. Vollmitglieder zahlen einen Jahresbeitrag von 330,00 € (bei Zahlung bis zum 31.01. des Jahres nur 300,00 €!), Kinder, Jugendliche, Schüler, Azubis und Studenten die Hälfte und weniger. Eine einmalige Aufnahmegebühr ist zu entrichten. Bei Eintritt nach dem 30.07. des laufenden Jahres wird nur die Hälfte des Beitrages in Rechnung gestellt. Zusätzlich kommt noch die Arbeitsumlage (AUL) hinzu. Die Umlage wird Dir jeweils nach Ableistung von Arbeitsstunden zum Jahresende erstattet. Genaueres ist der Beitragsordnung 2024 zu entnehmen. Die AUL wird den Mitgliedern ab dem Alter von 70 Jahren erlassen.

Alle, die einfach unseren Verein unterstützen möchten, können eine passive Mitgliedschaft abschließen.

Mitgliedschaft

Mitgliedschaftsoptionen

Deine Mitgliedschaft

🎾
  • Jahresbeitrag
  • Arbeitsumlage bis zum 70. Lj.
  • Vergünstigungen
  • Bei Zahlung bis 31.01

Vollmitglied

430 im Jahr
  • 330
  • 100
  • 400

Student über 18

235im Jahr
  • 165
  • 70
  • 220

Vollmitglied über 70

330im Jahr
  • 330
  • 300

Deine Mitgliedschaft

🎾
  • Jahresbeitrag
  • Arbeitsumlage
  • Vergünstigungen
  • Bei Zahlung bis 31.01

Jugendliche bis 18

220im Jahr
  • 150
  • 70
  • 210

Jugendliche bis 14

150im Jahr
  • 150
  • 140

Kind unter 12

70im Jahr
  • 70

Unterlagen zur Mitgliedschaft Tennisabteilung BSC Rehberge 1945 e.V.

Zahlungsbedingungen und Hinweise

  1. Die Arbeitsumlage (AUL) ist zusammen mit dem Beitrag zu zahlen, und zwar unabhängig davon, ob Arbeitsleistungen schon erbracht wurden oder im lfd. Jahr evtl. noch erbracht werden. Nachgewiesene Arbeitsstunden (Vordruck) werden am Ende des Jahres mit 10,00 € je Stunde vergütet. Bei Abzug der AUL vom Beitrag erfolgt kostenpflichtige Mahnung (vergleiche Pkt. 5).
  1. Die ermäßigten Sätze für Schüler, Studenten, Azubis etc. gemäß Beitragsgruppe „B“ gelten nach Vollendung des 18. Lebensjahres nur dann, wenn ein entsprechender Ausbildungsnachweis unaufgefordert bis spätestens zum 30. April vorgelegt wird.
  1. Der sog. Studenten- bzw. Ausbildungsrabatt kann jedoch nicht mehr in Anspruch genommen werden, wenn das Mitglied
    • in dem jeweiligen Jahr das 32. Lebensjahr vollendet, oder
    • über ein regelmäßiges Einkommen aus selbständiger bzw. nichtselbständiger Arbeit verfügt.

    In Härtefällen entscheidet auf begründeten Antrag der Vorstand.

  1. Die Zahlung muss satzungsgemäß bis spätestens zum 30. April des lfd. Jahres vollständig geleistet sein. Für jede schriftliche Zahlungserinnerung wird eine Gebühr in Höhe von 2,50 €, für eine vorgerichtliche Mahnung eine Gebühr in Höhe von 20,00 € erhoben. Neumitglieder, die nach dem 30. April eintreten, sollen den Beitrag möglichst innerhalb von 28 Tagen nach Aufnahmebestätigung einzahlen.
  1. Soweit Jugendliche gemäß Beitragsgruppe „C“ Kinder von Mitgliedern gem. Beitragsgruppe „A“ sind, sind diese als sog. Schnupperkinder in der ersten Saison vom Beitrag befreit.
  1. Die Zweitmitgliedschaft ist auf 1 Jahr begrenzt und nur 1-mal pro Person möglich (nicht für ehemalige oder passive Mitglieder der Tennisabt. BSC
    Rehberge 1945 e.V.). Ein Nachweis über eine Vollmitgliedschaft in einem anderen Tennisverein des TVBB muss zur Aufnahme vorliegen.
  1. Einmalige Aufnahmegebühr: Erwachsene 200,00 € / Studenten und Auszubildene 50,00 €.

Der Beitrag ist auf das Konto des BSC Rehberge (Tennis),

Postbank Berlin,   BIC: PBNKDEFF,   IBAN: DE08 1001 0010 0009 0701 02   einzuzahlen;

Bargeld und Schecks können aus buchungstechnischen Gründen grundsätzlich nicht entgegengenommen werden.