Allgemeine Bedingungen zur Anmietung von Hallenstunden

Die Allgemeinen Bedingungen zur Anmietung von Hallenstunden bei der Tennisabteilung des BSC Rehberge 1945 e.V. (nachfolgend Verein) regeln die rechtlichen Beziehungen zwischen dem Verein und den jeweiligen Mietern der Tennishalle. Mit Erwerb von saisonweise gebuchten Hallenstunden (Dauerbuchung) und/oder der Buchung von Einzelstunden gelten nachfolgende Bedingungen als vereinbart.

  1. Die Anmietung von Hallenstunden erfolgt ausschließlich zum Zwecke des Tennisspielens.
  2. Die Saison beginnt grundsätzlich am 1. Oktober und endet am 31. März des Folgejahres. Die Zeitpunkte des Hallenaufbaus und Hallenabbaus können davon geringfügig abweichen.
  3. Die Hallenmietpreise werden durch den Verein festgelegt und auf der Internetseite des Vereins veröffentlicht.
  4. Die Anmietung einzelner Hallenstunden erfolgt direkt über den Platzwart des Vereins. Gebuchte Stunden gelten als verbindlich und müssen beim Platzwart oder in der Gastronomie bezahlt werden.
  5. Die Durchführung von Dauerbuchungen hat über das Online-Formular auf der Dauerbucher-Internetseite zu erfolgen.
  6. Der Mietvertrag für Dauerbuchungen kommt durch Rechnungsstellung durch den Verein zustande. Wird der Rechnung nicht innerhalb von 14 Tagen schriftlich widersprochen, so gilt der Mietvertrag als abgeschlossen.
  7. Ein Anspruch auf Hallennutzung besteht erst nach vollständiger Begleichung der Rechnung bis spätestens zum 01.10. des Jahres (Zahlungseingang) oder bei Buchungen nach dem 01.10 binnen von 14 Tagen. Für die schriftliche Zahlungserinnerung wird eine vorgerichtliche Mahngebühr von 5,00 € und für die Mahnung eine Gebühr in Höhe von 10,00 € erhoben. Anschließend erfolgt die Abgabe an den Rechtsanwalt.
  8. Der Mieter sichert zu, dass die von ihm bei Einzel- und/oder Dauerbuchung gemachten Angaben über seine Person und sonstige vertragsrelevante Umstände vollständig und richtig sind. Der Mieter verpflichtet sich, dem Verein jeweils unverzüglich über Änderungen der Daten zu unterrichten und auf entsprechende Anfrage des Vereins die Daten zu bestätigen.
  9. Die Miete ist auch dann fällig, wenn gemietete Stunden infolge der Verhinderung des Mieters (z.B. Krankheit, Urlaub) nicht in Anspruch genommen werden. Eine Mietpreisminderung infolge zeitweiligen Energieausfalls und/oder durch höhere Gewalt ist ausgeschlossen.
  10. Der Verein behält sich Schadensersatzansprüche im Falle von Nichtzahlung der Miete sowie von Beschädigungen aller Art durch den Mieter ausdrücklich vor. Dies gilt auch bei der Weitergabe der Hallenstunden an Dritte.
  11. Das Tennisspielen in der Tennishalle erfolgt auf eigene Gefahr und eigenes Risiko des Mieters. Sportunfälle und sonstige besondere Vorkommnisse sind unverzüglich dem Hallenwart zu melden. Es besteht keine Haftung bei Diebstahl an Kleidung, Ausrüstung, Wertgegenständen gleich welcher Art. Sofern durch höhere Gewalt Umstände eintreten, die den ordnungsgemäßen Spielbetrieb nicht zulassen, übernimmt der Verein keine Haftung für den entsprechenden Nutzungsausfall.
  12. Der Verein behält sich vor, die gebuchten Plätze für besondere Zwecke (z.B. Turniere, notwendige Reparaturen, Säuberung der Tennishalle, etc.) gegen Gutschrift der anteiligen Miete oder Vergabe von Ersatzzeiten in Anspruch zu nehmen.
  13. Bei Außentemperaturen mit Minusgraden muss damit gerechnet werden, dass die Halleninnentemperatur nicht die erwünschte Gradzahl erreicht.
  14. Der Verein behält sich im Falle von Verstößen gegen die allgemeinen Bedingungen die fristlose Kündigung vor. Eine ordentliche Kündigung durch den Mieter ist ausgeschlossen. Eine Aufhebung des Mietvertrages ist nur im gegenseitigen Einvernehmen möglich und bedarf der Schriftform.
  15. Der Mieter willigt der Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten durch den Verein zur Erfüllung des Mietvertrages zu.

Download der Allgemeinen Bedingungen zur Anmietung von Hallenstunden als pdf-Datei (Stand: 18.05.2020)